KfW-Sonderprogramm bringt Liquidität für Freiberufler
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten werden Banken vorsichtig, wenn es um neue Kredite oder eine Ausweitung des Kontokorrentrahmens geht. Das
KfW-Sonderprogramm „Mittelständische Unternehmen“ wendet sich auch an Freiberufler und erleichtert die Kreditvergabe durch die Hausbank, indem die KfW
weitgehend das Ausfall-Risiko der Hausbank übernimmt.
Bis Ende März wurden aus dem 40 Milliarden Euro schweren Sonderprogramm bereits mehr als 3100
Kredite im Gesamtwert von 6,9 Milliarden Euro vergeben. Finanziert werden können zum einen Investitionen, zum anderen Betriebsmittel, also auch laufende Kosten
wie Mietaufwand, Personalkosten und fällige Zins- und Tilgungsverpflichtungen.
1. Teilnahmevoraussetzungen
Voraussetzung
für die Teilnahme am Programm ist, dass die jeweilige Kanzlei oder Praxis grundsätzlich wettbewerbsfähig ist und positive Zukunftsaussichten hat.
Sanierungsfälle und Kanzleien in Schwierigkeiten sind von dem Programm ausgeschlossen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung, ob Wettbewerbsfähigkeit
vorliegt, ist die Situation zum Stichtag 1. Juli 2008. Sollten nach diesem Stichtag auf Grund der Finanz- und Wirtschaftskrise die Voraussetzungen für einen
Sanierungsfall entstanden sein, ist die Kanzlei dennoch im Rahmen des KfW-Sonderprogramms antragsberechtigt. Weitere Voraussetzung der Haftungsfreistellung ist
ferner, dass mindestens ein Jahresabschluss bzw. eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung für ein vollständiges aktuelles Geschäftsjahr vorliegt.
2. Kreditvarianten
Bei Kreditaufnahme für Investitionen ist ein Kreditbetrag von maximal 50 Millionen Euro pro Vorhaben möglich.
Freiberufler beantragen jedoch regelmäßig nicht mehr als 500.000 Euro. Die Laufzeit kann zwischen 5, 8 und 20 Jahren gewählt werden. Die Haftungsfreistellung
durch die KfW erfolgt entweder in Höhe von 90% oder optional 50%. Über die Höhe der Haftungsfreistellung entscheidet die Hausbank, sie verändert nicht die
Zinskonditionen für den Kreditnehmer sondern lediglich die Refinanzierung der Hausbank und damit deren Gewinnmarge.
Bei einem Betriebsmittelkredit
kann der Antragsteller zwischen den Varianten „Standard“ und „Flexibel“ wählen. Während in der „Standard“-Variante lediglich ein tilgungsfreies Anlaufjahr
gewährt wird und bei vorzeitiger Tilgung eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden muss, bietet die „Flexibel“-Variante mehr Anpassungsmöglichkeiten. Das
Darlehen kann in der „Flexibel“-Variante mit zwei tilgungsfreien Anlaufjahren ausgestattet oder als nach 5 Jahren endfälliges Darlehen gestaltet werden.
Außerdem kann der Kredit ohne Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig getilgt werden. Die höhere Flexibilität spiegelt sich allerdings in einem höheren Zinssatz
wieder.
Der Kredithöchstbetrag beträgt in der „Standard“-Variante 30% der letzten Bilanzsumme; bei nicht bilanzierenden Kanzleien 30% des letzten
Jahresumsatzes. In der „Flexibel“-Variante ist ein Kredithöchstbetrag von 50% der letzten Bilanzsumme möglich; bei nicht bilanzierenden Kanzleien 50% des
letzten Jahresumsatzes. Beide Varianten können auch parallel in Anspruch genommen werden, wobei der Betrag des „Standard“-Kredits dann auf den Höchstbetrag des
„Flexibel“-Kredits angerechnet wird. Die Haftungsfreistellung durch die KfW beträgt 60% der Höhe des Kreditbetrages.
Nach Ablauf der tilgungsfreien
Anlaufjahre erfolgt die Tilgung in gleich hohen vierteljährlichen Raten. Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten
Kreditbeträge zu leisten.
3. Antragstellung über die Hausbank
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank, welche über
die notwendigen Formulare verfügt. Neben der Einreichung von Nachweisen zu Besitzverhältnissen und einem Jahresabschluss bzw. einer
Einnahmen-Überschuss-Rechnung prüft und bestätigt die Hausbank auch, dass zum 1. Juli 2008 keine wirtschaftliche Überschuldung vorlag und sie keine Kenntnis
von ungeregelten Zahlungsrückständen des Antragsstellers von mehr als 30 Tagen hat. Darüber hinaus ist vom Antragsteller ein aktuelles Unternehmenskonzept mit
Vermögens-, Ertrags-, Liquiditäts- und Kapitaldienstfähigkeitsplanung vorzulegen, welches sich bei Anträgen bis zu 250.000 Euro auf das kommende Jahr, bei
Anträgen über 250.000 Euro auf die kommenden 3 Jahre erstrecken muss.
Vom Kreditnehmer sind bankübliche Sicherheiten zu stellen. Form und Umfang der
Besicherung werden grundsätzlich im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen dem Antragsteller und seiner Hausbank vereinbart.
Weitere Informationen
sowie eine Übersicht über die Zinssätze erhalten Sie
auf der Homepage www.kfw-mittelstandsbank.de.






