Freier Verband Deutscher Zahnärzte:
Diese Gebührenverordnung können wir nur ablehnen!
„Bisher stand der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) der GOZ-Novelle sehr reserviert gegenüber, da sie weder fachlichen noch betriebswirtschaftlichen
Mindestanforderungen der Zahnärzteschaft entspricht. Die heute vom Bundesrat beschlossene, deutlich verschärfte Version aber ist für uns vollkommen
inakzeptabel und eine Zumutung für den Berufsstand“, erklärt der FVDZ-Bundesvorsitzende Dr. Karl-Heinz Sundmacher am 4. November in Berlin. Der Bundesrat hat in
der heutigen Sitzung mehrheitlich für den Kabinettsentwurf zur Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) gestimmt. Damit hat das Plenum auch die vom
Finanzausschuss des Bundesrates kurzfristig eingebrachten Änderungen abgesegnet.
Der Grund für den Zorn der Zahnärzte sind die vom Finanzausschuss
des Bundesrates eingeschleusten Änderungen, die eine strikte Budgetierung der privatzahnärztlichen Behandlungen zur Folge haben. Es ist geplant, zukünftig das
Volumen der privat abgerechneten Leistungen mit Hilfe codierter Rechnungen zu erfassen und bei Bedarf die Berechnungsfaktoren der Gebührenordnung nach unten
anzupassen. Wobei der Bedarf durch die Haushaltslage von Bund und Ländern und die Gewinnsituation der privaten Krankenversicherungsunternehmen bestimmt werde,
so Sundmacher. “Die Gebührenordnung eines Freien Berufes soll für fiskalpolitische Zwecke missbraucht werden.“
„Der Verordnungsgeber verletzt die
Grenze zwischen Sozialrecht und Privatrecht. Er greift massiv in die grundgesetzlich garantierte Vertragsfreiheit von Zahnarzt und Versichertem ein und hat
damit seinen Handlungsspielraum überdehnt. Ich bin mir sicher, dass diese Zwangsmaßnahmen von der Zahnärzteschaft nicht widerstandslos hingenommen werden“,
ergänzt Sundmacher.
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