Smarte Kühlschränke und Freie Berufe

Der sächsische Landesverband der Freien Berufe war am 5. Dezember 2023 zu Gast in der Vertretung des Freistaates Sachsen bei der Europäischen Union in Brüssel. In einer gemeinsamen Veranstaltung mit dem Thema „Digitalisierung und Datenschutz – Chancen und Risiken für die Freien Berufe“ diskutierten die rund 65 Gäste mit Vertretern der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlamentes und des Freistaates Sachsen.

Die zunehmende Digitalisierung des täglichen Lebens eröffnet den Freien Berufen auf der einen Seite neue Möglichkeiten, ihre vielfältigen Dienstleistungen zum Nutzen der Gesellschaft effizienter zu erbringen. Auf der anderen Seite hängt der Erfolg und das Vertrauen in freiberufliche KI-Leistungen wesentlich davon ab, dass diese sowohl am Interesse der Dienstleistungsempfängerinnen und -empfänger haftungsrechtlich nach gleichen Maßstäben ausgerichtet sowie die zugrundeliegenden Algorithmen transparent und nachvollziehbar sind. Dabei dürfen rechtlich geschützte Berufsgeheimnisse, wie zum Beispiel in der Medizin oder in Rechtsverfahren, durch den digitalen Wandel nicht untergraben werden.

Mathias Weilandt, Staatssekretär im Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, verglich die Herausforderungen für die Freien Berufe mit denen in der öffentlichen Verwaltung. Es müssten zunächst die Hoffnungen und Ängste ernst genommen werden, die durch rasante Veränderungsprozesse bei Mitarbeitenden entstünden. Nur dadurch würde es gelingen, den digitalen Wandel positiv voranzubringen. Zugleich müssten digitale Anwendungen zu spürbaren Arbeitserleichterungen führen, damit sie überhaupt in den Arbeitsalltag integriert werden. Ein Nebeneffekt durch neue Technologien könnte sein, dass der Fachkräftemangel in vielen Bereichen ausgeglichen wird.

In einer Keynote ging Dirk Staudenmayer, Referatsleiter „Digitaler Wandel und juristische Aus- und Fortbildung“ in der Generaldirektion Justiz und Verbraucher (GD JUST) der Europäischen Kommission, schon fast Visionär auf die positiven Effekte durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) ein. Anhand von sehr anschaulichen Beispielen erläuterte er das exponentielle Wachstum der geistigen wie auch technischen Möglichkeiten durch KI. Und so wie die Elektrizität einst eine Revolution hervorgebracht habe, sei KI in der Lage, einen ähnlichen rasanten Wandel hervorzurufen. Dieser Wandel muss mit rechtlichen Rahmenbedingungen ausgestaltet werden, wenn Verbraucher und Wirtschaft geschützt werden sollen. Denn in naher Zukunft werden zum Beispiel zwei KI selbstständig untereinander Verträge schließen. Ein smarter Kühlschrank zum Beispiel bestellt über seine KI bei der KI eines Händlers eigenständig Lebensmittel. Es geht also unter anderem um digitales Privatrecht, Urheberrecht und um Haftungsrecht.

Auf Grund der Schnelligkeit der digitalen Veränderungen sei die Ausgestaltung des rechtlichen Rahmens „…wie eine Operation am offenen Herzen.“, so Dr. Sergey Lagodinsky, Mitglied des Europäischen Parlaments, stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses (JURI) des Europäischen Parlaments (Fraktion Die Grünen/EFA). Er fordert zudem Sonderregeln für Hochrisiko-KI, wie zum Beispiel in der Medizin. Programmierer sollten verpflichtet werden, Entscheidungen von Hochrisiko-KI nachvollziehbar darzustellen.

Die Vorteile durch den Einsatz von KI bestehen für Charleen Roloff, Bereichsleiterin Legal Tech, Unternehmensrecht & Steuern bei Bitkom e.V., vor allem in der Einsparung von Kosten, Material und Personal. Rechtliche Rahmenbedingungen sollten so ausgestaltet werden, dass der Einsatz von KI ermöglicht wird und rechtliche Lücken geschlossen werden. Auf keinen Fall darf es zu einer Zunahme an Bürokratie kommen, denn davon gäbe es schon genug.

Einig waren sich alle Gäste, dass Daten derzeit die wichtigste Ware sind. Patientendaten, Verhaltensdaten – wie Tagesablauf, Autonutzung oder Einkaufsverhalten – bilden dabei nur einen Teil des täglichen Datenstromes ab. Enormes Interesse an diesen Daten haben Hersteller, Lieferanten, Krankenkassen, Versicherungen und die Werbeindustrie. Die EU hat zahlreiche Initiativen auf den Weg gebracht, um den Fluss der Daten, dem „Gold des digitalen Zeitalters“, zu beschleunigen. Das Datengesetz, die Digitalisierung der Justiz, das Gesetz über die Künstliche Intelligenz (KI) oder der Europäische Gesundheitsdatenraum stehen hierfür als Beispiele für (geplante) Neuregelungen, die unsere Welt digitaler machen sollen.

Der in Deutschland gültige Datenschutz und, eng damit verbunden, der Vertrauensschutz, müsse bei aller Euphorie jedoch unangetastet bleiben. Das hat Cornelia Süß, Präsidentin des Landesverbandes der Freien Berufe Sachsen e.V., den anwesenden ins Stammbuch geschrieben.

Jiří Zapletal, der Leiter der Vertretung des Freistaates Sachsen bei der Europäischen Union, war sich abschließend in einem Punkt sicher: „Auch in Zukunft wird in bestimmten Bereichen der persönliche Kontakt unerlässlich bleiben“.

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