Freie Berufe

Was sind freie Berufe?

Zu den Heilberufen zählen unter anderem Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Psychotherapeuten und Physiotherapeuten, die durch ihre fachliche Expertise zur Gesundheitsversorgung der Bevölkerung beitragen.

Die rechts-, steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe umfassen Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Patentanwälte und Steuerberater, die rechtliche Sicherheit gewährleisten und Unternehmen sowie Privatpersonen in finanziellen und steuerlichen Angelegenheiten beraten.

Zu den naturwissenschaftlichen und technischen Berufen gehören Ingenieure, Architekten und Restauratoren, die maßgeblich an der Entwicklung, Planung und Erhaltung von Bauwerken, technischen Systemen und Kulturgütern beteiligt sind.

Die informationsvermittelnden und sprachlichen Berufe, wie Dolmetscher und Übersetzer, spielen eine zentrale Rolle in der internationalen Kommunikation und ermöglichen den Austausch zwischen verschiedenen Kulturen und Sprachen.

Leitbild

Foto: Therapeutin unterstützt junge Frau bei Schulterübung im hellen Raum.

Freie Berufe sind etwas Besonderes. Freiberufler sind meist selbstständig und damit so manchem Marktrisiko ausgesetzt. Sie müssen sich selbst um Krankenversicherung und Altersvorsorge kümmern. Im Vergleich zu anderen Selbstständigen tragen sie darüber hinaus eine besondere Verantwortung, denn sie übernehmen oft hoheitliche Aufgaben und sind besonderen berufsrechtlichen Regelungen unterworfen. Freiberufler sichern wesentliche Teile der Gesundheitsvorsorge, der Rechtsberatung und des Kulturbetriebes ab. Sie sind durch eine besondere berufliche Qualifikation sowie Eigenverantwortung gekennzeichnet. 

Die wachsende Unsicherheit der Bevölkerung, angesichts gesellschaftlicher und weltpolitischer Umbrüche, führt zu einem erhöhten Bedarf an Beratungs- und Dienstleistungen, wie sie die Freien Berufe in hoher Qualität und unabhängig erbringen. 

Viele berufsrechtliche Regelungen warten weiter auf eine Modernisierung. Einheitliche Qualitätskriterien und Transparenz der Leistungen werden laufend erarbeitet, um den Bürgern eine Vergleichbarkeit der Angebote zu ermöglichen. 

Historie

Schon in der Antike gab es freischaffende Architekten, Ingenieure und Ärzte. Der Begriff »artes liberales« wurde geprägt. Im Mittelalter erhalten die »geistigen« Berufe dann durch die Gründung von Universitäten und Hochschulen einen neuen Stellenwert. Mit der Wiederentdeckung des Römischen Rechts etabliert sich der Berufsstand der Juristen. In Arles wird eine erste Ärzte- und Apothekerordnung schriftlich niedergelegt, und um 1240 erlässt Kaiser Friedrich II. die erste umfangreiche Medizinalordnung. In der Renaissance wird erstmals der Begriff »geistige Freiheit« im Zusammenhang mit den Freien Berufen verwendet. Mit dem Aufschwung des Welthandels entwickelt sich der Beruf des »Bücherrevisors«, und Ende des 16. Jahrhunderts werden in den Städten erstmals amtliche »Collegia medica« für approbierte Ärzte eingerichtet.

Nach einer Phase staatlicher Bevormundung im Absolutismus, etwa durch oktroyierte Standesverordnungen, bilden sich im 19. Jahrhundert öffentlich-rechtliche Berufskammern heraus. Schritt für Schritt können sich diese Kammern in der Folgezeit aus der Disziplinaraufsicht des Staates lösen. Freiberufliche Kammern im modernen Sinn entstehen erst ab Anfang des 20. Jahrhunderts.

Rechtlicher Rahmen

Freiberufler helfen, beraten und vertreten neutral, fachlich unabhängig und eigenverantwortlich. Freiberufler orientieren sich grundsätzlich am primären Gemeinwohl, statt am eigenen persönlichen Wohlergehen. Die Befugnisse und Voraussetzungen zur Leistungserbringung sowie die Berufsausübung sind in Gesetzen und Verordnungen festgelegt. Den jeweiligen Kammern (der Freien Heilberufe sowie rechts-, wirtschafts-, patent- und steuerberatenden Freien Berufe) obliegt die Prüfung der Einhaltung der Berufsgesetze und -satzungen. 

Ein Preiswettbewerb wird in den meisten Freien Berufen unterbunden. Die Vergütungen sind oft in Honorarordnungen festgelegt. Wettbewerb erfolgt über Qualitätsvergleiche. Praxen, Kanzleien und Büros sind an die Person des Freiberuflers gebunden. So können Patienten, Mandanten, Klienten und Kunden deren Leistungen unmittelbar prüfen und sich auf einen Ansprechpartner verlassen. Jede Dienstleistung der Freiberufler ist auf die Erfordernisse des Auftraggebers abgestimmt. Auf Diskretion und bestmögliche Beratung nach neuestem Wissensstand können sich Bürgerinnen und Bürger verlassen. Vor allem Heilberufe und Berufe in rechtsberatenden Bereichen unterliegen einer Schweigepflicht. Der hohe ethische Anspruch der Freiberufler und ihre strenge Selbstkontrolle garantieren zudem eine gesicherte Qualität.