Mit­glied­schaft

Ordentliche Mitgliedschaft

Als ordentliche Mitglieder können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts soweit sie im wesentlichen Angehörige der Freien Berufe repräsentieren bzw. vertreten und ihren Sitz im Freistaat haben, in den LFB Sachsen aufgenommen werden. In Ausnahmefällen können auch Organisationen aufgenommen werden, die ihren Sitz außerhalb des Freistaates Sachsen haben, soweit keine gleichgerichtete Organisation im Freistaat Sachsen besteht. 

 

Die Mitgliedschaft ist freiwillig und kann durch einen formlosen Aufnahmeantrag gestellt werden. Mit dem Aufnahmeantrag erkennt der Bewerber für den Fall seiner Aufnahme die Satzung, die Beitragsordnung sowie die wesentlichen Beschlussfassungen der Mitgliederversammlung bzw. des Vorstandes an.

 

Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Die Entscheidung ist unanfechtbar. Die Aufnahme wird mit der schriftlichen Bestätigung wirksam.

 

Organisationen in der Rechtsform juristischer Personen werden in den Versammlungen durch einen Vertreter mit Vollmacht vertreten.

Außerordentliche Mitglieder

Einzelpersonen, die Angehörige eines freien Berufes sind, sowie Vereinigungen und Organisationen, welche sich den Aufgaben und Zielen des Landesverbandes verbunden fühlen und diese unterstützen, ohne selbst Mitglied im Landesverband werden zu können, können durch einstimmigen Beschluss des Vorstandes außerordentliche Mitglieder im Landesverband sein. Außerordentliche Mitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder. An der Mitgliederversammlung nehmen sie nur mit einer Stimme teil.

Fördermitglieder

Fördermitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die eine unternehmerische, gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit ausübt, sich nicht aktiv innerhalb des Verbandes betätigen will, aber die Ziele und den Zweck des Verbandes in geeigneter Weise unterstützen will. Die Mitgliedschaft kann über einen formlosen Antrag gestellt werden.

 

Fördermitglieder haben kein Stimmrecht und sind nicht wählbar, haben aber die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder.